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Seit dem 1. Januar 2022 ist die Zertifizierung nach der BioSt-NachV für bestimmte Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerke verpflichtend. Das Zertifikat ist eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem jeweiligen EEG. Biogasaufbereitungsanlagen benötigen in der Regel eine Zertifizierung gemäß Biokraft-NachV, alternativ auch nach der BioSt-NachV. Unsere Umweltgutachter sind als Auditoren in den Systemen SURE und REDcert zugelassen.

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